Ein einziger Satz im Rentenantrag kann dir tausende Euro sichern.
Klingt übertrieben? Ist es aber nicht.
Die meisten Menschen, die in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten, machen beim Antrag denselben Fehler und merken es erst, wenn es zu spät ist. Hier ist, was du wissen musst.
Der Fehler, den fast alle machen
Wer in Rente geht und gleichzeitig noch sozialversicherungspflichtig arbeitet, beantragt in der Regel 100% Rente. Klingt logisch ist aber ein teurer Fehler.
Denn wer 100% beantragt, verliert damit automatisch seinen Anspruch auf Krankengeld. Selbst dann, wenn er noch regulär arbeitet und Beiträge zahlt.
Die Lösung: 99,99% statt 100%
Der Fix ist denkbar einfach: Im Rentenantrag statt 100% einfach 99,99% beantragen. Das klingt nach einem minimalen Unterschied und finanziell ist es das auch. Bei einer Rente von 1.500€ im Monat entspricht das einem Unterschied von gerade mal rund 15 Cent. Der rechtliche Unterschied ist hingegen enorm: Mit 99,99% gilt man offiziell als Teilrentner.
Was das konkret bedeutet
Als Teilrentner profitierst du gleich dreifach:
Krankengeld bleibt erhalten: Wer länger als 6 Wochen krank ist, hat ab der
7. Woche Anspruch auf Krankengeld. Als Vollrentner entfällt dieser Anspruch komplett. Als Teilrentner bleibt dieser bestehen, weil das Krankengeld ein Lohnersatz ist und du ja noch einen Lohn hast.
Rente läuft parallel weiter: Die Rentenzahlung wird durch eine Krankheit nicht unterbrochen. Rente, Gehalt und Krankengeld können also gleichzeitig fließen.
Verzicht auf buchstäblich ein paar Cent: Der finanzielle Nachteil der Teilrente gegenüber der vollen Rente ist so minimal, dass er in der Praxis keine Rolle spielt.
Ab 2026 noch relevanter
Mit der neuen Aktivrente können Rentner ab 2026 bis zu 2.000€ monatlich steuerfrei dazuverdienen. Wer dieses Einkommen fest einplant, sollte es auch absichern und genau hier wird der Unterschied zwischen 100% und 99,99% Rente noch wichtiger.
Fazit
Ein einziger kleiner Unterschied im Rentenantrag und du sicherst dir im Ernstfall tausende Euro. Wer neben der Rente noch arbeitet, sollte diesen Punkt unbedingt vor der Antragstellung prüfen.
Wichtig: Das funktioniert nur in Kombination mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, da Krankengeld ein Lohnersatz ist.



